Das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten und damit gewann der Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) hierzulande an Bedeutung. Mithilfe verschärfter Regularien möchte es die Bundesregierung schaffen, wichtige deutsche Wirtschaftsbereiche vermehrt und effizienter vor Cyberangriffen zu schützen. Verantwortlich für die Definition von KRITIS zeigt sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Darunter fallen sämtliche Einrichtungen sowie Institutionen, die für das nationale Gemeinwesen eine relevante Rolle spielen. Organisationen also, bei denen Ausfälle sowie Beeinträchtigungen zu nachhaltig einwirkenden Versorgungsengpässen, zu bedeutenden Störungen innerhalb der allgemeinen Sicherheit oder zu anderen weitreichenden Konsequenzen führen.
Betreiber von kritischen Infrastrukturen sind per IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet, Sicherheitsvorfälle zu melden, Mindeststandards der IT-Sicherheit einzuhalten und deren Umsetzung regelmäßig nachzuweisen. Konkret:
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